Verein

Aus foodsharing Hamburg

Viele dieser Informationen kommen vom Workshop "Vereinsgründung" beim Foodsharing Festival 2018 und wurden von Flo zusammengeschrieben.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Rechtssicherheit: ein Gericht hat entschieden, dass FS-Bezirke immer Vereine sind - das Urteil könnte bundesweit Bestand haben! Durch Gründung können wir uns selbst eine Rechtsform geben, anstatt sie bei Rechtsstreitigkeiten zugewiesen zu bekommen
  2. Haftung: in Nicht-eingetragenen Vereinen haften alle Mitglieder privat für den Verein
  3. Versicherung: für eingetragene Vereine gibt es die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen
  4. juristische Person: der Verein kann als juristische Person auftreten und z.B. Verträge abschließen
  5. Finanzen: Vereine dürfen Spenden annehmen und (bei Gemeinnützigkeit, s.u.) Spendenquittungen ausstellen
  6. Außenwirkung: Viele Vereinsgründer*innen haben berichtet, dass sie als Initiative ernster genommen werden, seit sie ein Verein sind
  7. Transparenz: Das Vereinsrecht sieht verschiedene Ämter vor, mit denen eine Gewaltenteilung sichergestellt ist (s.u.)
  8. Arbeitsverpflichtung: Vereinsmitglieder können verpflichtet werden, neben Abholungen auch Arbeiten für den Verein zu übernehmen

Nachteile[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Aufwand: Gründung, alle Hamburger Foodsaver*innen müssen beitreten, Einladung zur Mitgliederversammlung 1x jährlich, Wahlen zum Vorstand, Konto einrichten...
  2. Prozesse: Regeln, die man sich selbst gegeben hat, müssen dann auch eingehalten werden! "Ausnahmen" gehen dann nicht mehr - das kann Prozesse verlangsamen
  3. Datenschutz: Google Drive ist dann nicht mehr möglich (ist es eigentlich auch schon jetzt nicht), wir benötigen dann eine Vereinsverwaltungssoftware
  4. Geldfreiheit: Vereine können nicht 100% geldfrei agieren (Kosten für Notar etc.), ein verpflichtender Mitgliedsbeitrag ist aber laut Foodsharing Grundsätzen ausgeschlossen
  5. Rechtssicherheit gilt auch in die andere Richtung: ein Verein ist "greifbarer" für Klagen etc.
  6. Handlungsfähigkeit: wenn sich Ämter nicht besetzen lassen (z.B. Vorstand), wird der Verein Handlungsunfähig

Einzelheiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(1) Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. bundesweit gibt es etwa 10 lokale Foodsharing Initiativen, die einen Verein gegründet haben. Weitere 10 sind in der Gründungsphase.
  2. laut Erfahrung ist die Gründung arbeitsaufwendig, danach wird es entspannter
  3. FS-Bezirke sind in der Gründung frei wählbar - zum Beispiel kann Hamburg auch für jeden Bezirk einen Verein gründen! Daumenregel für Vereinsgröße: alle Bots sollten sich organisieren bzw. an einem Ort treffen können

(2) Abstimmung über Vereinsgründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Rückhalt in der FS-Community des FS-Bezirks zur Gründung eines Vereins feststellen! Sonst ist die Gefahr von Abspaltungen gegeben
  2. (Online-)Umfragen können auch mit niedriger Beteiligung aussagekräftig sein (wer meckern will, muss das vorher machen)
  3. Liste machen: "Was verändert sich"
  4. Diskussionsanreize geben, d.h. strittige Punkte mit Lösungsvorschlägen versehen und Gegner*innen mit ins Boot holen
  5. Erfahrungsaustausch in der Gruppe "Organisationsstruktur - Verein" anbieten

(3) Vereinsorga[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vorstand und Bots sind grundsätzlich getrennte Bereiche (d.h. es können die gleichen Personen sein, aber es sollten nicht) - auch dadurch entsteht eine im Vereinsrecht vorgesehene Gewaltenteilung
  2. weitere Posten:
    1. Schatzmeister*in (nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll!)
    2. Delegierte*r für FS-Festival ("Bundesdelegiertentreffen")
    3. 2 Kassenprüfer*innen (einen Nachmittag im Jahr Zeit einsetzen)
    4. Schiedsstelle (3 Personen, die keine anderen Ämter wie Bot, Bieb oder Vorstand innehaben): bei Problemen, die die Meldegruppe nicht lösen kann oder mit Vereinsamtsträger*innen
    5. lokale Meldungsgruppe (Verstoßmeldungen-HH, Vorinstanz zur Schiedsstelle)
  3. alle Posten werden normalerweise in der Jahreshauptversammlung gewählt

(4) Abholungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. normalerweise gilt: jede*r FS, der/die in Hamburg abholen will, muss Mitglied des Vereins werden (Eintrittsformular bei Ausweisübergabe). Diejenigen Foodsaver*innen, die dem Verein nicht beitreten, sind nicht abholberechtigt in diesem Bezirk, bleiben aber verifiziert
  2. praktische Umsetzung: Biebs werden aufgeklärt, nach Gründung und Karenzzeit Foodsaver*innen ohne Mitgliedschaft auf den Teams zu entfernen
  3. je nach Satzung ist auch eine Gründung nur mit "Aktiven" Möglich, bei der ehrenamtliche Nicht-Mitglieder im Auftrag des Vereins abholen. Dazu benötigt es aber einen Kooperationsvertrag, was in der Summe Mehraufwand bedeutet

(5) Finanzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. laut Erfahrung ist an finanziellen Mitteln etwa 1€ pro Foodsaver*in und Jahr nötig, um die laufenden Kosten zu decken
  2. Kosten für Gründung "im Extremfall" 130 €:
    1. Beglaubigungsgebühr für Gründungsdokument
    2. Eintragen beim Amtsgericht (wird oft erlassen)
    3. Prüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt
  3. der Verein muss bedingungslos zugänglich sein (falls wir weiterhin als Foodsharing auftreten wollen und uns später einem Dachverband anschließen wollen), d.h. obligatorische Mitgliedsbeiträge sind nicht möglich
  4. Freiwilliger Mitgliedsbeitrag, z.B. Empfehlung abhängig vom Einkommen, sind aber ok
  5. Alternativen (oder zusätzlich):
    1. Arbeitsverpflichtung wie im Bezirk Ludwigsburg. Dort ist jedes Mitglied zu 8 Stunden Vereinsarbeit pro Jahr verpflichtet, wobei Abholungen nicht mitzählen. Bots, Biebs, Leiter von AGs und Vereinsämter (Vorstand etc.) haben diese Zeit automatisch erreicht. Alternativ kann man sich mit 10€/Stunde "freikaufen".
    2. Fördermittel beantragen, z.B. städtisch
    3. Nachfragen bei Betrieben, da diese z.B. Müllgebühren sparen
  6. da wir dann nicht mehr "geldfrei" sind, fällt dieses Argument gegenüber Messebetreibern etc. weg, die uns normalerweise Standgebühren, Raummiete etc. erlassen. Es hat sich aber gezeigt, dass eine Argumentation "wir sind nahezu geldfrei" auch zum Ziel führt.

(6) Gemeinnützigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Dachverband Foodsharing e.V. ist vor Kurzem als gemeinnützig eingestuft worden
  2. Gemeinnützige Vereine können Spendenbescheinigungen ausstellen und sind steuerbefreit, allerdings brauchen sie dafür auch eine Tätigkeitsbeschreibung für die Mitgliederversammlung und das Finanzamt (alternativ: Jahresbericht, wie z.B. von Foodsharing Mainz)
  3. Voraussetzung für Gemeinnützigkeit ist, "die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern"[1]
  4. Problem: Abholungen von Lebensmitteln, die (auch) selbst gegessen werden, entsprechen nicht der Gemeinnützigkeit!
  5. Mögliche Lösungen:
    1. Bildungsarbeit in den Vordergrund stellen, in der Mustersatzung wird das schon so gemacht
    2. Trennung der Vereinzwecke in gemeinnützig (Bildungsarbeit) und nicht gemeinnützig (Rettung) - hat einen hohen organisatorischen Aufwand zu Folge!
  6. Gemeinnützigkeit kann zu jedem Zeitpunkt an- oder aberkannt werden, d.h. einmal erreichte Gemeinnützigkeit ist nicht safe!

(7) Versicherung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Versicherungen werden vom Bundesverband vorgeschlagen, Bezirksvereine können sich aber selbst entscheiden (auch für eine andere) und sind selbst für den Abschluss verantwortlich

Gründung (grob)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Zusammenstellen der Gruppe "Verein HH"
  2. Abstimmung aller Hamburger Foodsaver*innen über Gründung
  3. Falls positiv: Meldung der Anstehenden Gründung an die Gruppe Vereins-AG
  4. Satzung schreiben (es gibt Mustersatzungen vom e.V., die man anpassen kann)
  5. Finanzamt zur Prüfung der Gemeinnützigkeit vorlegen
  6. Gründungsversammlung (7 Gründungsmitglieder), Wahl des geschäftsführenden Vorstands
  7. Beantragung der Gemeinnützigkeit
  8. Eintragung des Vereins beim Amtsgericht (mit Notar)

Offene Fragen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(1) Sind wir bereit, Google Drive aufzugeben?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Das müssen wir vermutlich gar nicht. Es muss nur beim Eintrittsformular die Einverständnis gegeben werden, die Daten zu speichern und zu verarbeiten. Über das Abkommen EU-US Privacy Shield werden personenbezogene Daten dann genauso gehandhabt, als würden sie innerhalb der EU liegen.
  2. Trotzdem müssen wir vorher herausfinden, welche Daten wir hochladen dürfen und welche nicht.
  3. Wollen wir von Google Drive weg, können wir Nextcloud zusammen mit Collabora (Alternative zu Google Doc) auf einem eigenen Server aufsetzen. Beide Programme sind Open Source und frei verfügbar, allerdings muss man den Server dann selbst administrieren (Installation etc.)

Antwort von der AG Verein:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wir haben noch keine konkreten Erfahrungen mit Vereinsverwaltungssoftware gesammelt. Bei 3000 Mitgliedern könnte Excel tatsächlich etwas lahm und instabil werden - ausprobiert haben wir es aber nicht.

Die Erfahrung, die ich aber weitergeben kann, ist die folgende:

Sucht euch eine Software, die einfach und schmal ist und nicht viel kann. Die Verwaltung eines foodsharing-Bezirksverein ist nicht besonders umfangreich, weil ein Großteil der praktischen Arbeit ja über die foodsharing.de-Plattform läuft. Man braucht im Wesentlichen folgende Features:

A) Speicherung von Mitgliedsdaten mit der Möglichkeit, selbst Felder zu definieren (keine vorgefertigte Maske, die dann nicht zu foodsharing passt

B) Möglichkeit der Generierung einer Liste mit allen Emailadressen

C) Möglichkeit der Zuordnung zu Teilgruppen (etwa den verschiedenen Gremien oder Arbeitsgruppen des Vereins)

Wobei man C) auch problemlos in einer eigenen Datei (sogar Excel) machen kann, da dies immer nur einen kleineren Anteil der Mitglieder betrifft und sich selten ändert.

An einer Datenschutz-Lösung für den Fall arbeiten bereits mehrere Leute bei foodsharing. Demnächst wird unser Muster-Aufnahmeformular entsprechend angepasst.

Das betrifft auch Frage (3): Der Emailversand erfordert ebenfalls die vorige, explizite Zustimmung des Mitglieder.

(2) Wie kriegen wir Biebs dazu, nur Vereinsmitlgieder aufzunehmen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wir erstellen eine Maske (auf einer Internetseite) für alle Biebs. Dort kann die Profilnummer eingegeben werden und man erfährt, ob diese*r Foodsaver*in Mitglied des Vereins ist.
  2. Die dann öffentlich zugängliche Verknüpfung Profilnummer - Mitgliedsstatus müssen wir ebenfalls im Eintrittsformular bzw. in der Datenschutzerklärung bestätigen lassen. Außerdem bestätigen lassen: "Biebs bekommen Daten von Mitgliedern"
  3. Noch sicherer: Cloud-Lösung, bei den FS Rollen zugewiesen werden können. So können z.B. nur Biebs und höher auf die Abfragemaske zugreifen.

(3) Müssen zur jährlichen Mitgliederversammlung alle Mitglieder per Brief eingeladen werden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nein, es gibt durch Satzung oder einzelne Zustimmung der Mitglieder die Möglichkeit, per Email einzuladen.

(4) Werden durch die Satzung Prozesse verlangsamt, d.h. können Änderungen z.B. an Wahlverfahren nur noch durch Mitgliederversammlungen beschlossen werden?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man kann einzelne Prozesse, z.B. Bot-Wahlverfahren, von der Satzung in die Geschäftsordnung auslagern. Diese kann durch Vorstand und bestimmte stimmberechtigte Mitglieder geändert werden.

(5) Wie können wir ohne verpflichtenden Mitgliedsbeitrag (den Foodsharing e.V. nicht erlaubt, s.o.) unsere Kosten decken?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ein freiwilliger Mitgliedsbeitrag, z.B. in Höhe von "einem Wocheneinkauf", sollte reichen, um unsere Kosten zu decken.
  2. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, Sponsor*innen (z.B. langjährige Betriebe) zu akquirieren.
  3. Kein schon gegründeter lokaler Foodsharing-Verein hat bisher von Finanzierungsproblemen berichtet.

(6) Können und sollen wir eine Trennung von Bots und Vorstand (wie von der AG Verein empfohlen) druchsetzen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Es kann sinnvoll sein, Posten zu vereinen. HH-Bots (und zum Teil auch Bezirks-Bots) übernehmen jetzt schon die Aufgabe eines Vereinsvorstands.
  2. Auch möglich: HH-Bots abschaffen, dadurch wäre eine klarere Trennung zwischen Vereinsangelegenheiten (Hamburg-weit) und Abholungen (Bezirksweit) gegeben.
  3. Allgemein wären auf der Plattform Orga-Rechte für den Vorstand sinnvoll (Daten einsehen, AGs gründen etc.)

Antwort von der AG Verein:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Trennung von Vorstand und BOTs ist nur eine Empfehlung. Sie haben wirklich unterschiedliche Aufgaben, die sich kaum berühren. Aber wie das bei euch vor Ort am besten klappt, bleibt völlig ergebnisoffen euch überlassen.

(7) Kriegen wir überhaupt alle Ämter besetzt?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die o.g. Arbeitsverpflichtung setzt Anreize, Ämter zu übernehmen da man dadurch das Arbeitspensum automatisch erfüllt hat.
  2. Außerdem: Der Verein in Ravensburg hat nicht mal 30 Mitglieder - wenn die das gewuppt kriegen, wird Hamburg das doch wohl auch schaffen...?!

(8) Gibt es eine Befreiung bzw. Fristverlängerung, falls es jemand zum Jahresende nicht mehr schafft, die Arbeitsverpflichtung zu erfüllen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Um Panik am Jahresende zu vermeiden (und z.B. im Januar Mahnungen an Foodsaver verschicken zu müssen) wäre es sinnvoll, im Ausnahmefall den Vorstand über eine Fristverlängerung (z.B. bis Ende März) für einzelne Foodsaver entscheiden zu lassen.
  2. Dieser Passus müsste vermutlich in der Satzung stehen - bei Vereins AG nachfragen.

Antwort von der AG Verein:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Klare Antwort: Der Vorstand kann das entscheiden. In der Satzung muss dann stehen,

a) dass er es entscheiden kann

b) in welchem Rahmen (bis März, bis Jahresende, beliebige Frist ...)

Ich würde noch aufnehmen, dass der Vorstand mit Begründung auch die Restverpflichtung erlassen kann (etwa wenn jemand wegen dauernder Krankheit nichts machen kann)

(9) Wenn alle Foodsaver*innen 8h/Jahr für den Verein arbeiten sollen, so viel Arbeit gibt es doch gar nicht, oder?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt mehr als genug Arbeit:

  1. Ämter: Vorstand, Beisitzer, Schiedsgericht, Kassenprüfer...
  2. Interne Orga: Mitgliederdaten pflegen, Technik/Programmierung, Erinnerungen schreiben, Mitgliedsanträge überprüfen, Protokolle schreiben, Anträge formulieren...
  3. Lebensmittelretten-Orga: Bots, Biebs, Fairteiler-Verantwortliche, Fairteiler-Pflege, Gruppen-Admins, VM-Gruppe, Neulingstreffen-Orga...
  4. Öffentlichkeitsarbeit: Facebook, Instagram, Twitter, Youtube, Homepage, Pressemitteilungen, Bildungsarbeit, Fördermittel beantragen, mobile Fairteiler (z.B. Critical Mass), Offene Infotreffen...

(10) Wie können wir mit der Plattform foodsharing.de weiterarbeiten? Die Bugs nehmen überhand und viel Funktionalität, die wir bräuchten, gibt es nicht![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Für die Ablösung der Foodsharing-Plattform (d.h. für Koordinierung der Abholungen) steht Karrot als Open-Source-Lösung zur Verfügung (können wir auch auf dem eigenen Server betreiben).
  2. Wir brauchen wahrscheinlich auch eine Vereinsverwaltungssoftware, z.B. HitoBito. Diese können wir auf einem eigenen Server betreiben (kostet nicht viel).
  3. Alternativ können wir auch die Vereinsverwaltung in der Nextcloud (siehe 1.3) erledigen.
  4. Langfristig müssen wir uns überlegen, ob wir wirklich 4 Plattformen (Vereinsverwaltung, Google Drive, Wiki, Foodsharing-Plattform) parallel betreiben wollen oder ob wir sukzessive Drive und Wiki in die Vereinsverwaltung integrieren.

Antwort von der AG Verein:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ich rate zur Vorsicht. Auch wenn die foodsharing-Plattform nicht optimal ist - sie bietet gerade auch rechtlich einen verlässlichen Rahmen. Wir werden möglicherweise irgendwann Versicherungsschutz einserseits und politische Entscheidungen andererseits erzielen, die sich direkt auf das durch die Plattform festgelegte System beziehen und die foodsharing-Arbeit stützen. Es könnte dann ein Kraftakt werden, diese Errungenschaften auch auf andere Plattformen zu übertragen, d.h. die politische Überzeugungsarbeit zu leisten, dass auch andere Plattformen dasselbe System garantieren.

(Aber dieser Absatz enthält, zugegebenermaßen, ziemlich viele Konjunktive.)

Es wird aber bis auf Weiteres so sein, dass die Abholungen und die Vereinsverwaltung auf getrennten Plattformen stattfinden; das hat mit Datenschutz (Datenminimalität) zu tun. Da ist noch juristisch viel zu tun, bevor die Vereine sich auf der foodsharing-Plattform überhaupt verwalten dürfen.

(11) Welche Adresse geben wir als Vereinssitz an?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Möglich sind z.B. Adresse des Vorstands, ein Kooperationspartner oder ein Coworkingspace. Alle diese Möglichkeiten haben aber den Nachteil, dass sie unbeständig sein können (Vorstandwechsel, Kündigung der Kooperation, Streit mit Coworking-Anbieter...) und eine Änderung einer Mitgliederversamlung bedarf (weil der Sitz in der Satzung stehen muss).
  2. Wir erkundigen uns bei der AG Verein, wie andere FS-Gruppen das gelöst haben.

Antwort von der AG Verein:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entweder die Adresse des Vorsitzenden.

Oder eine andere, wo der Verein einen Briefkasten hat.

Das ist vor allem praktisch wichtig: man muss mindestens 1-2 mal wöchentlich den Briefkasten leeren.

(12) Wie erlangen wir Gemeinnützigkeit, ohne das Abholen zum Eigengebrauch auszuschließen?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gemeinnützigkeit beinhaltet einige Vorteile (s.o.)
  2. Grundsätzlich müssen wir die Satzung so formulieren, dass Abholungen ausschließlich zum Eigenbedarf ausgeschlossen sind. Eventuell ist es möglich, mit einer Formulierung wie "bedingungslose Weitergabe" z.B. die Weitergabe auch an sich selbst zu legitimieren.
  3. Hier ist Rücksprache mit der Vereins-AG nötig.

Antwort von der AG Verein:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das ist eine offene Frage. Meine Empfehlung: erstmal die Mustersatzung übernehmen - und wir arbeiten gemeinsam weiter an einer tragfähigen Lösung. Leider sind wir da noch nicht so weit; das Problem ist unerwartet groß.

Weiteres Vorgehen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Dez/Jan-Plenum: Pro, Conra und weitere Fragen diskutieren
  2. März: Abstimmung im Plenum über Vereinsgründung (ich bin mir nicht sicher, ob wir das überhaupt tun sollten. Falls sich genug Leute finden, die gegen eine "Arbeitsverpflichtung" sind, schauen wir dumm aus der Wäsche)
  3. ab jetzt schon: Weiterarbeit und Klärung der offenen Fragen in der AG Verein-HH

Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. https://wiki.foodsharing.de/Bezirksverein_-_Handbuch
  2. https://wiki.foodsharing.de/FAQ_zu_Satzung_und_Verein

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]